Neuhof sagt NEIN zum Landesentwicklungsplan 2020

20200624 020

Die Gemeindevertretung Neuhof hat in ihrer Sitzung vom 25. Juni 2020 einen entsprechenden Resolutionsantrag gegen den Landesentwicklungsplanes 2020 einstimmig verabschiedet!

Die Resolution enthält im Wesentlichen die folgenden Forderungen:

  1. Die Zuordnung der Gemeinde Neuhof muss weiterhin dem „Ländlichen Raum“  entsprechen.

  2. Die Zuordnung der Gemeinde Neuhof ist dem Ober- bzw. Mittelzentrum Fulda zuzurechnen. Dies spiegelt einerseits die strukturellen und normierten Gegebenheiten wider (Zugehörigkeit zum Landkreis Fulda und Regierungsbezirk Kassel) und berücksichtigt andererseits die gelebten Wege- und Raumbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger Neuhofs zur Region Fulda.

  3. Die Gemeinde Neuhof darf keine Schlechterstellung hinsichtlich der finanziellen Zuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs aufgrund der geänderten Zuordnung der Strukturräume im LEP erfahren

  4. Die selbstdefinierten Kriterien sind hinsichtlich der Einordnung der Kommunen in die Strukturräume transparent und umfassend anzuwenden. Etwaige „zukünftige Spekulationen und Annahmen“ können keinen Einfluss auf die heutige Zuordnung in die jeweiligen Strukturräume entfalten.

  5. Bis zur Evaluierung des KFA im Jahr 2023 sollte der jetzige Status quo hinsichtlich der Verknüpfung des HFAG mit dem LEP beibehalten werden.

  6. Die Regularien des KFA sollen zukünftig von den Vorgaben des LEPs entkoppelt werden. 

  7. Die im Entwurf des LEPs dokumentierte „Insellage“ der Kommunen Fulda, Petersberg und Künzell ist hinsichtlich des hochverdichteten Raumes zu vermeiden.

Nur gemeinsam können wir es schaffen, diese völlig realitätsfernen Änderungen zu verhindern. Deshalb machen Sie bitte mit und füllen den unten stehenden Coupon  „Wir gehören nicht nach Schlüchtern. Wir gehören nach Fulda!“ aus und senden diesen bis zum 31.08.2020 an den Marktkorb, Frankfurter Straße 8, 36043 Fulda oder geben ihn im Rathaus in Neuhof ab. Alle Coupons sollen anschließend an den Hessischen Wirtschaftsminister, Tarek Al-Wazir, übergeben werden.

2020 06 30 Landesentwicklungsplan Coupon Südkreis

  

Kritische Anmerkungen zum Landesentwicklungsplan Hessen 2020 – Raumstruktur, zentrale Orte und großflächiger Einzelhandel – soweit der Kreis Fulda betroffen ist von Herrn Dr. Norbert Herr, MdL a.D.:

 1. Neuordnung der Mittelbereiche

Seit den 70er Jahren wissen wir aus etlichen wissenschaftlichen Untersuchungen (mehrere Veröffentlichungen, darunter eine Dissertation) und der wegen der anstehenden Gebietsreform durch die Hessische Landesregierung mittels intensiver Umfragen erstellte s.g. „Spinnenkarte“ des Landes Hessen, dass es im Kreis Fulda folgende Mittelbereiche gibt:
 
a) den Mittelbereich des Mittelzentrums Hünfeld, bestehend aus dem Altkreis Hünfeld, auch mit seinem ehemaligen Nordrand, heute Kreis Hersfeld-Rotenburg (Haunetal/Mansbach)

b) den Mittelbereich des Oberzentrums Fulda, bestehend aus dem Altkreis Fulda und Schlitz.

Daher rührt auch das Ansinnen des ehemaligen Bürgermeisters Schäfer, der den Anschluss von Schlitz an den Kreis Fulda öffentlich anregte, was sachlich nicht verkehrt oder unberechtigt wäre. 
 
Wir wissen, dass Oberzentren wie Fulda die Aufgaben eines Mittelzentrums in ausgeprägter Form miterfüllen. Oberzentren sind stets besonders starke Mittelzentren. 
 
Der Oberbereich Fuldas als Oberzentrum umfasst folgende Mittelbereiche: Fulda, Lauterbach, Schlüchtern, Hünfeld und Bad Hersfeld. Diese Mittelbereiche entsprechen jeweils den Altkreisen.
 
Dem ist bei der Gebietsreform in 1971 nicht Rechnung getragen worden. Damals regierte eine SPD/FDP-Landesregierung mit dem Innenminister Bielefeld aus Schlitz(!) Das „schwarze Fulda muss klein gehalten werden“, so die Aussage eines Abteilungsleiters seines Innenministerium gegenüber dem damaligen Landtagsabgeordneten Dr. Herr.
 
Was wir heute hören, erinnert und toppt die „verpfuschte Gebietsreform“ der 70er Jahre zulasten Fuldas. Wenn dieser neue Entwurf ein Vorspiel sein sollte für kommende Verwaltungsstrukturen, Versorgungseinrichtungen, Schulbezirke etc. oder gar einer neuen Gebietsreform, dann ist das nicht nur bar jeder Realität, es wäre auch ein schwerer Schlag gegen die Zentralitätsfunktion Fuldas als Ober- und Mittelzentrum.
 
Wenn Grüne Abgeordnete aus Fulda diesen Unsinn auch noch verteidigen, sind sie schlicht für einen Bürger des Kreises Fulda und der Stadt Fulda nicht wählbar!  

2. Umgruppierung von Neuhof/Flieden/Kalbach zum Mittelbereich SchlüchternHilders/Hofbieber/Tann zum Mittelbereich Hünfeld Bad Salzschlirf zum Mittelbereich Lauterbach

Neuhof, Flieden und Kalbach sind seit Jahrhunderten (Zugehörigkeit zum Hochstift Fulda) auf Fulda ausgerichtet. Betroffen sind z.B. Krankenhaus, Verwaltungen, Kirche,  Justiz, Einkaufsbeziehungen, IHK, Pendler u.a. Gleiches gilt für Bad Salzschlirf und eben Schlitz – übrigens auch für Motten (vgl. die Dissertation: „Fulda und Osthessen 1975 zur zentralörtlichen Bereichsgliederung). Daran hat sich seit den 70er Jahren nichts geändert, außer dass der Fuldaer Einzugsbereich nach der Wiedervereinigung noch größer geworden ist; er hat sich weiter nach Osten verschoben, speziell ins Geisaer Land, das traditionell seit fürstäbtlichen Zeiten mit Fulda verbunden ist.
 
Die Zuordnung von Hilders, Tann und Hofbieber zum Mittelbereich von Hünfeld entbehrt jeglicher Grundlage. 
 
Hünfeld ist von den genannten Gemeinden mit dem ÖPNV auf direktem Weg überhaupt nicht zu erreichen. Selbst das einzige Kriterium, das von der Landesregierung zugrunde gelegt wird - und das allein ist schon angreifbar -, nämlich die Erreichbarkeit durch den motorisierten Individualverkehr, steht auf wackeligen Füßen, weil Fulda für Hilders, Tann, Hofbieber, Neuhof, Flieden, Kalbach, Bad Salzschlirf und selbst Schlitz leichter zu erreichen ist, als die neu genannten Alternativen, von deren minderen Attraktivität ganz zu schweigen.
 
Drastisch wird uns das durch die s.g. „Verkehrsablaufregistrierungen der Bundespost“ vor Augen geführt, die auf einfache Weise die Zentralitätsverflechtungen verdeutlichen. 
 
Sie geben in der Summe die Richtung der Gespräche zu den einzelnen Zentren an.
 
  •  Neuhof/Flieden/Kalbach: nach Schlüchtern 4 %, nach Fulda 41 % 
  •  Hilders: nach Hünfeld 3,2 %, nach Fulda 34 % 
  •  Tann: nach Hünfeld 0,93 %, nach Fulda 35,63 %
  •  Hofbieber: nach Hünfeld 2,27%, nach Fulda 54, 26 % 
  •  Bad Salzschlirf: nach Lauterbach 8 %, nach Fulda 27,2 %
 
Diese Indikatoren geben ein beredetes Zeugnis der tatsächlichen Verhältnisse ab und müssen nicht weiter kommentiert werden.
 
Hilders, Tann und Ehrenberg bilden eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Perspektive einer künftigen Einheitsgemeinde „Ulstertal“. Wenn nun Hilders und Tann dem Mittelbereich von Hünfeld zugeordnet würden (Ehrenberg gehört dagegen zum Mittelbereich Fulda), wäre das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft,  respektive der späteren Einheitsgemeinde, zwei unterschiedlichen Mittelbereichen zugeteilt. So etwas sieht die Landesplanung generell nicht vor. Es wäre ein Novum.
 
An all das soll jetzt mit fadenscheinigen Behauptungen die Axt gelegt werden.
 

3. Funktion Schlüchterns als zentraler Ort

Schlüchtern wird als „MZ plus im verdichteten Raum“ eingestuft.

In der FZ war am 27.05.2020 gar über Schlüchtern als möglichem „Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums“ zu lesen. Dies zeugt in der Tat von einem gewissen „Größenwahn“, denn es fehlen sowohl die infrastrukturellen Einrichtungen, wie auch ein entsprechend großer Einzugsbereich, der ein Mittelzentrum mit der Funktion eines Oberzentrums ausmachen würde, z.B. fehlende universitäre Einrichtungen, kein Großkrankenhaus, keine IHK, keine überörtlichen Verwaltungseinrichtungen bzw. Justizbehörden, keine Stadien etc.  Schlüchtern hat eher unter dem Bau der A 66 in seiner zentralörtlichen Funktion gelitten, weil vieles „vorbei läuft“. Es liegt weder im verdichteten Raum, noch ist es ein „MZ plus“. Das mag eine Wunschvorstellung sein. Es ist typisches Mittelzentrum im ländlichen Raum, wie Lauterbach und Hünfeld.

Zum Vergleich: Bad Hersfeld und Bad Kissingen sind Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums. Schon ein Vergleich mit diesen Städten, was deren Einwohnerzahl, medizinische Versorgungseinrichtungen, Einzugsbereiche betrifft, zeigt die Unterschiede und die wahren Dimensionen verglichen mit Schlüchtern. 

 
Diese Behauptungen dienen allein der Gier, Neuhof, Flieden und Kalbach zur Abstützung der eigenen, etwas schmalbrüstigen Tragfähigkeit heranzuziehen. 
 

4. Zugehörigkeit von Neuhof und Flieden zum verdichteten Raum

 
Die willkürliche Handhabung, besser gesagt die Manipulation des selbstgewählten Kriteriums, wird daran deutlich, Neuhof und Flieden ohne finanzielle und planerische Gegenleistung zum verdichteten Raum zu erklären. 
 
Allein ein einziges Kriterium, dass der Einwohnerarbeitsplatzdichte heranzuziehen ist, ist falsch. Aber selbst bei diesem allein entscheidenden Kriterium erreichen die genannten Werte den Grenzwert von 300 nicht. Nicht einmal Eichenzell (276), was aber durch einige wenig verstädterte Ortsteile verursacht wird. 
 
Die Planer, die so etwas für Neuhof und Flieden empfehlen, waren sicherlich noch nie in Stork, Höf und Haid, Magdlos, Hauswurz oder Giesel, um nur einige Beispiele zu nennen.
 
Nur weil die Gemeinden an einem Hauptentwicklungsband zwischen Frankfurt und Fulda liegen, was übrigens seit 50 Jahren so ist (Hessen 80 früherer LEP), ohne dass entwicklungsmäßig viel passiert wäre - sind sie noch lange kein verdichteter Raum und werden es auch nicht, weil durch die Koppelung von LEP und Finanzausstattung ihnen zudem die Basis zur Entwicklung finanziell entzogen wird. 
 
„Ein ungedeckter Scheck für die Zukunft, der nicht einzulösen ist“.
 
Dies ist leicht erkennbar am Beispiel des Raumes um Kassel. Dieser Verdichtungsraum liegt gleichfalls an einem Hauptentwicklungsband, nämlich von Frankfurt über Gießen nach Kassel, ohne dass sich im gleichen Zeitraum von 50 Jahren trotz aller Förderung eine wesentliche Veränderung ergeben hätte.
 
Im Gegensatz zu Neuhof und Flieden und einigen Gemeinden im Altkreis Schlüchtern werden hingegen etliche Gemeinden im Umland von Kassel aus dem Verdichtungsraum herausgenommen und zum ländlichen Raum herabgestuft, verbunden mit 3 % mehr Zuwendungen (Einwohnerveredlung genannt = 103 %).
 
Durch die Kopplung mit der Finanzausstattung und der Einstufung im LEP zahlen die genannten Gemeinden und der Kreis Fulda die Zeche zugunsten von Kassel. 
 
Ein ziemlich krasses und keckes Vorgehen, weil inkonsequent und unlogisch, wie es die Vorgehensweise an den Beispielen von Melsungen, Korbach, Eschwege und Bad Hersfeld zeigt. Obwohl die genannten Städte allesamt über dem zitierten Wert „Einwohner/Arbeitsplatzdichte von 300“ liegen, verbleiben sie im ländlichen Raum mit dem Argument, es müsse eine „Insellage“ vermieden werden. Warum gilt das nicht auch für Fulda?
 
 
 

5. Verdichtungsraum Fulda

Wenn die genannten Vorschläge im Landesentwicklungsplan in Bezug auf den Raum Fulda sachlich unhaltbar sind und mit den tagtäglichen Erfahrungen seiner Bewohner nicht übereinstimmen, so kann man am ehesten den gemachten Aussagen zum Verdichtungsraum Fulda mit Fulda, Petersberg, Künzell und Eichenzell etwas abgewinnen. 
 
In der Tat liegt die Einwohnerzahl der genannten Gemeinden, die einen einheitlichen Siedlungsraum bilden, wie er von fremden Besuchern immer wieder wahrgenommen wird, deutlich über 100.000 Einwohnern. Dies bleibt auch so, selbst wenn man etwa Marbach, Böckels, Wissels, Dassen, Dietershausen, Lütter, Rönshausen, Büchenberg, Döllberg, selbst Rothemann von der Stadtregion abziehen würde, weil sie baulich nicht mit dem Kerngebiet verbunden sind und selbst die wenig verstädterten westlichen Stadtteile Fuldas außeracht lassen würde, die freilich eine sehr geringe Einwohnerzahl haben, liegt die Zahl über 100.000.
 
Nach dem Stadtregionsmodell von O. Boustedt lagen vor Jahren schon Fulda-Stadt, Künzell, Petersberg im Kernzonenbereich einer Stadtregion. Maßgeblich hierfür sind Einwohnerzahl zur Fläche, Arbeitsplätze, Pendler – kurz die Verdichtung. Das gilt inzwischen auch zumindest für Teile von Eichenzell (Gewerbegebiet Fulda-Süd). Fulda, Künzell, Petersberg, Eichenzell sind kaum noch, außer einigen Ortsteilen, dem ländlichen Raum zuzuordnen.
 
Streiten mag man über eine mögliche Insellage im ländlichen Umfeld, ob dieses Argument zieht oder nicht.
 
Anzumerken ist, dass aber die heutigen Apologeten mit ihren aktuellen Forderungen genau die waren, die bei der letzten Gebietsreform dafür gesorgt haben, den sachlichen Gegebenheiten nicht zu folgen, mit schweren Folgen. Fulda sollte eben „kurz gehalten werden“. Im Gegensatz zur damaligen Lahnstadt aus Gießen und Wetzlar von „Oswalds Gnaden“, einem umgekehrten Unfug in umgekehrter Richtung.
 
Längst existiert dieses Gebilde nicht mehr, weil die „Macher“ krachend abgewählt wurden. 
 
Folge davon: Politiker machen einen großen Bogen um jede Veränderung, weil mit ihr  offensichtlich keine Wahlen zu gewinnen sind. 
 
Die Stadt Fulda kämpft nach wie vor mit Unzulänglichkeiten als Folge der missglückten Gebietsreform. 
 
Ein Industriegebiet im Westen abseits der Autobahn behindert durch Immissionsgefahren, weil Industriegebiete bei vorherrschenden Westwinden im Osten eines Siedlungsgebietes liegen müssten, die aber zählen gerade nicht zu Fulda.  
 
Das eigentlich neue Industriegebiet liegt mit Fulda-Süd im Gebiet der Gemeinde Eichenzell, und die viel zitierte interkommunale Zusammenarbeit der vier Gemeinden Fulda, Künzell, Petersberg, Eichenzell als „Ersatz für einen einheitlichen Planungsraum“ erweist sich als äußerst zäh. Wie sollte das auch anders sein! 
 
Eine fehlende Verkehrsverbindung zwischen Ost und West (Industriegebiet West und Lehnerz) mit den bekannten Problemen etwa in Horas, an der Niesiger Straße oder gar dem Fuldaer Weg. 
 

Folgerungen:

 
1. Unterm Strich liegt eine Umverteilung der Finanzmittel von rund 6,5 Mio. zulasten Fuldas und zugunsten Kassels vor, weil der LEP mit die Verteilung der Mittel über den KFA verknüpft wird. Diese Verbindung muss gekappt werden! Argumentativ ist das Vorhaben des LEP 2020 nicht zu begründen. Es steht auf „tönernen Füßen“, ist reine Willkür und muss die Betroffenen „auf die Palme bringen“.
 
2. Es besteht die Gefahr, dass dies zu einem Vorbild einer Neugliederung Hessens dienen könnte – wenn das Geld eines Tages nicht mehr reichen sollte. 
 
Bestrebungen gibt es in Hessen bereits in Hanau (Stichwort Kreisfreiheit), Frankfurt und Kassel (Stichwort freiwillige Zusammenarbeit von Stadt und Kreis). Sollte eines Tages alles ins Rutschen kommen, dann gäbe es in Hessen 
vermutlich nur noch sechs Regionalkreise (vgl. Dregger-Plan von 1957!), wovon einer Osthessen sein müsste. 
 
Genau dies ist letztlich der Kern unserer Frage, weil die Umsetzung der Vorschläge im neuen Landesentwicklungsplan genau in eine andere Richtung laufen würde.
 
Ein Regionalkreis Fulda müsste den Einzugsbereich Fuldas als Oberzentrum beinhalten und aus folgenden Teilen bestehen: Kreis Fulda, Altkreis Lauterbach, Altkreis Schlüchtern, Altkreis Hersfeld. 
 
Mithin ließe sich auch das Stadtumlandproblem von Fulda leicht lösen. Der Kreis wäre groß genug. Genau an diesem Punkt – vor allem das Vorenthalten von Lauterbach – ist 1971 und in den Folgejahren eine vernünftige Lösung gescheitert. Der Ring um Fulda wurde bewusst zu eng gezogen.  
 

Hintergrundinformationen:

FZ vom 22.06.20 - Fuldaer Kreistag stellt sich gegen den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans


FZ vom 29.05.20 - Gemeinde Künzell dringt auf Änderungen im Landesentwicklungsplan

FZ vom 30.04.20 - Stadt Schlüchtern jetzt als "Mittelzentrum Plus" eingestuft


Osthessen-News vom 23.06.20 - Heftige Kritik: Corona und Landesentwicklungsplan beschäftigen den Kreistag


Osthessen-News vom 20.06.20 - Auch Eichenzell wehrt sich gegen den Landesentwicklungsplan 2020


Osthessen-News vom 19.06.20 - Fulda oder Schlüchtern? - Für Neuhof, Kalbach und Flieden ist die Sache klar


Osthessen-News vom 19.06.20 - Umstrittener Landesentwicklungsplan - David gegen Goliath? Das Oberzentrum Fulda legt sich mit Wiesbaden an

Osthessen-News vom 09.03.20 - Grüne schießen zurück: "Unnötige Aufregung und heiße Luft der CDU in Flieden"


Osthessen-News vom 09.06.20 - CDU appelliert: "Flieden gehört nach Fulda – und nicht nach Schlüchtern


Fulda-Info vom 25.06.20 - Bad Salzschlirf lehnt Zuordnung zu Lauterbach im Landesentwicklungsplan ab


Fulda-Info vom 24.06.20 - Bagus (Kalbach) kritisiert Neufassung des Landesentwicklungsplans


Fulda-Info vom 22.06.20 - Landesentwicklungsplan: Deutliche Schlechterstellung im Landkreis


Fulda-Info vom 18.06.20 - Landesentwicklungsplan: Einstufung von Eichenzell zurücknehmen


Fulda-Info vom 27.05.20 - Änderung Landesentwicklungsplan - Der kommunalen Familie eine "schallende Ohrfeige" verpasst


Fulda-Info vom 25.06.20 - Landesentwicklungsplan - Al-Wazir: "Wir machen Hessen zukunftsfest"


Fulda-Info vom 24.06.20 - Lenders und Hahn rufen auf zu breiter Front gegen die Ungerechtigkeit des LEP


Fulda-Info vom 23.06.20 - Kreistag ist sich einig: Landkreis Fulda würde sich mit LEP 2020 schlechter stellen


Fulda-Info vom 18.06.20 - Möller freut sich über Einstufung zum "Mittelzentrum Plus"


Fulda-Info vom 09.06.20 - Zuordnung zu Schlüchtern ist objektiv falsch - Hofmann befindet sich auf dem Holzweg


Fulda-Info vom 08.06.20 - Flieden gehört nach Fulda und nicht nach Schlüchtern


Fulda-Info vom 30.04.20 - Schlüchtern jetzt als "Mittelzentrum Plus" eingestuft


Fuldaer Markkorb vom 27.06.20 (Seite 3) - Landespläne stoßen auf Ablehnung


Landesplanungsportal - Landesentwickungsplan


Landesentwicklungsplan Hessen 2020 Landesentwicklungsplan Hessen 2020


Rechltiche und Fachliche Hinweise zum Landesentwicklungsplan


Ergebnisbericht der Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa)